Anmeldung/Kosten

Hallo lieber Hundefreund!

Ein Hund bringt viel Freude ins Haus.- soll sich angenehm integrieren…

Ein Welpe hat noch so viel zu lernen,….

Alle Hunde jeden Alters werden in der Marburger Hundeschule nach dem Konzept integriert,  dass sich auch bei Service-Diensthunden bewährt hat.

Alle Altersgruppen, alle Rassen trainieren zusammen, beim Freispiel wird nach Gewicht und Alter getrennt. Schließlich ist unser Hund im Alltag auch in keiner Sondergruppe unterwegs sondern im normalen Leben.
Unterricht wird am Anfang in der Einzelstunde empfohlen,  Minikurse bitte nutzen und so oft es geht in die fit&fun Runde zum Sozialtraining.
Gerne helfe ich Ihnen mit Ihrem Hund weiter.

Bitte rufen Sie mich einfach mal an, damit wir das Vorgehen besprechen können.

Montag -Freitag 10 -19 Uhr bitte öfter versuchen…

Lieben Gruß S. Bernsee

01795906619   (ich rufe gerne auch zurück) 

Zur Anmeldung :
Per WhatsApp oder Telegram benötige ich
Ein Foto des Hundes
Ein Foto von jeder ganzen Seite des Impfpasses auf der etwas steht,  bitte komplette ganze Seite des Passes (wegen der Identnummer des Passes am Rande) und von der Haftpflichtversicherung
Sowie Ihre komplette Adresse samt email. Damit ist die Anmeldung erledigt und Sie können teilnehmen.
Bis demnächst dann?! 

Ach so , noch ein Wort zu den Kosten :

Teilnahme pro Hund Fit&Fun Runden je 12,-€ ( 100,-€ für 10er Karte, gültig 4 Monate)

Einzeltraining 50,-€/Std. im Fahrbereich Marburg ( sonst +30,-€ /Std. Fahrtkosten)

Seminare, Workshops etc. nach Ansage

Pflichtausrüstung:

Zur Sicherheit: Halsung mit Zugstopp, kann aus Biothane auch u.U. direkt erworben werden.

5 m Schleppleine muss aus Biothane sein, erhältlich bei z.B. www.hundeleinen.de

Ein zusätzliches Brustgeschirr kann natürlich gerne verwendet werden mit Doppelführleine.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Dienstvertragsverhältnis über die Ausbildung, das Training oder die Betreuung eines Hundes.                          (Stand Mai 2019)

 

MARBURGER Blindenführ-Hundeschule                       NEWBLINDLIFESTYLE

Inh.: Dipl .Päd. Sabine Bernsee

Schützenrain 10                                                                                   und

35091 Cölbe, Stnr. 031 805 61043

Fon +Fax : 06421-360154

Mobil: 0179-5906619                                                           „Freude am Hund ?!“

            www.hundeschule-marburg.de

            info@hundeschule-marburg.de                                                                                  

  • 1 Der Lehrgang

 

Der im Vertrag näher bezeichnete Kurs/ Betreuung kann als Einzel- oder Gruppentraining erfolgen.

(Unter Umständen sind auch Teilnehmer anderer Ausbildungsziele anwesend.)

Kursinhalte sind dem Informationsmaterial zu entnehmen.

Änderungen der einzelnen Teilinhalte des Lehrgangs sind aufgrund der Zusammensetzung

der jeweiligen Teilnehmergruppe, den örtlichen Verhältnissen, wetterbedingt und soweit

dies zur Erreichung der Verfestigung des Erlernten notwendig ist, möglich und bleiben

dem Gruppentrainer ausdrücklich vorbehalten.

 

  • 2 Lehrgangsgebühr

 

Gebühren sind im Voraus auf das Konto der Stadtsparkasse Marburg – Biedenkopf,

DE 81 533 500 00 0011 00 85 93, S. Bernsee, Stichwort:“Name des Hundes“

zu leisten oder bar bei Vertragsabschluß zu bezahlen.

 

Die Anmeldung ist nur in Verbindung mit der Bezahlung gültig bzw. gilt als vollzogen mit

der Teilnahme am Lehrgang etc. Bei Rücktritt innerhalb von 1 Woche vor Beginn, wird die

Gebühr einbehalten. Ein vorzeitiger Abbruch berechtigt nicht zur Rückforderung oder

Minderung der Teilnahmegebühr. Im Einvernehmen der Vertragsparteien kann im

Ausnahmefall eine Unterbrechung des Kurses/der 10er Karte erfolgen.

Einzelstunden sind sofort bar zu bezahlen; Absagen sind kostenfrei nur bis 24 Stunden vor dem verabredeten Termin – ansonsten ist die volle Gebühr zu entrichten.

 

 

  • 3 Pflichten des Besitzers

 

Ein gültiger Impfpass des Hundes (Tollwut) und der Nachweis über eine bestehende Haftpflicht-Versicherung existiert/wird eingesehen, bzw. durch den Hundehalter per Unterschrift bestätigt. Es besteht unsererseits ein Recht auf Schadensersatzforderung. Zahlt die Versicherung nicht, so haftet der Besitzer für alle durch seinen Hund verursachten Schäden. Während der Dauer des Lehrgangs, Trainings oder der Betreuung bleibt der Besitzer im juristischen Sinn Tierhalter.

 

  • 4 Haftung der Hundeschule

 

Die Haftung der Hundeschule für während des Lehrgangs oder der Betreuung entstandene Schäden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadensersatz für ein zu Schaden gekommenes Tier beträgt entsprechend der Berufsversicherung z.Zt 3000,-€. Sollte wegen nicht vorhersehbarer Umstände (Krankheit, Unfall, Unwetter o.Ä.) die Hundeschule nicht in der Lage sein einen Betreuer bzw. Trainer zu stellen, besteht kein Schadensersatzanspruch für entgangene gebuchte Leistung!

 

 

  • 5 Vertragskündigung durch die Hundeschule

 

Die Hundeschule ist zur fristlosen Kündigung, ohne Kostenerstattung, des Vertrags berechtigt, wenn der Besitzer keine Bereitschaft zeigt, den Anweisungen des Trainers zu folgen und dies den Ablauf des Lehrgangs stört bzw. den erfolgreichen Abschluss anderer Lehrgangsteilnehmer gefährdet, bzw. der Hund solche Verhaltensauffälligkeiten aufweist, dass seine weitere Teilnahme den anderen Lehrgangsteilnehmern nicht zugemutet werden kann. Werden tierschutzrelevante Gegebenheiten oder ordnungsrechtlich relevante nicht eingestellt, besteht Anzeige/Auskunftspflicht bei den entsprechenden behördlichen Stellen.

 

 

  • 6 Betreuung des Hundes (wird zur Zeit nicht angeboten)

 

Wird der Hund durch die Hundeschule betreut, so erfolgt dies entweder über einen vorher

begrenzten Zeitrahmen oder es wird nach einer 4-wöchigen Probezeit der Betreuungsmodus

festgelegt. Dieser ist dann kostenpflichtig bindend auch im Krankheitsfall des Hundes oder der Urlaubszeit des Besitzers mit Hund.

Es besteht eine Kündigungsfrist von 8 Wochen.

 

Der Grundbetrag gilt als Festpreis, der den Betreuungsplatz bucht. Eventuelle Zusatztermine werden separat abgerechnet.

 

Internatsausbildungstermine gelten als fest gebucht bei Vertragsabschluss. Bei Rücktritt oder Terminverschiebung ist der volle Betrag zu entrichten. Im Übrigen gelten die sonstigen hier aufgeführten Bedingungen, auch für den Ferien betreuten Hund.

 

Sollte der Hund Flöhe oder andere Lästlinge bzw. ansteckende Krankheiten übertragen, so hat der Besitzer die Folgekosten incl. Arbeitsstunden zu tragen.

 

Hunde, die regelmäßig in der Morgenrunde sind, werden zeitgleich, mindestens 1x  jährlich  einem Tierarzt meiner Wahl vorgestellt, die Kosten trägt der Besitzer.

 

Der betreute Hund wird voll in den Familienhaushalt integriert, bekommt Auslauf und Beschäftigung bzw. Training wie die Diensthunde und nimmt an allen Veranstaltungen der Hundeschule teil. Eventuelle Reisen mit dem Betreuer werden hiermit gestattet in In-und Ausland. Der Impfpass ist daher mitzugeben bei Betreuung des Hundes.

 

 

  • 7 Vertragsänderungen oder Ergänzungen

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

 

  • 8 Gerichtsstand

 

Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag ist Marburg.